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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93 (https://dejure.org/1994,8838)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.1994 - 7 A 12483/93 (https://dejure.org/1994,8838)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 1994 - 7 A 12483/93 (https://dejure.org/1994,8838)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Politische Verfolgung ist grundsätzlich staatliche oder staatlich zurechenbare Verfolgung, die dem Betroffenen gezielt intensive Rechtsgutsbeeinträchtigungen zufügt (vgl. BVerfGE 83, 216, 230), und zwar gerade in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidungen oder unverfügbare, sein Anderssein prägende Merkmale - vgl. BVerfGE 80, 315, 333 -).

    Es kann daher grundsätzlich nur derjenige in Anspruch nehmen, der wegen erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.: BVerfGE 83, 216, 230) und die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich als Schutzsuchender aufgesucht hat (vgl. BVerfGE 80, 315.351).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so entfällt das Asylrecht allerdings dann, wenn der Asylbewerber in seinem eigenen Staat wieder Schutz findet, d.h. vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfGE 80, 315, 345).

    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nach Art. 16a Abs. 1 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.: BVerfGE 80, 315, 345 f.).

    Ob eine staatliche oder staatlich zurechenbare Verfolgung "wegen" eines Asylmerkmals (hier wegen der Volkszugehörigkeit) erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 80, 315, 335).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Politische Verfolgung ist grundsätzlich staatliche oder staatlich zurechenbare Verfolgung, die dem Betroffenen gezielt intensive Rechtsgutsbeeinträchtigungen zufügt (vgl. BVerfGE 83, 216, 230), und zwar gerade in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidungen oder unverfügbare, sein Anderssein prägende Merkmale - vgl. BVerfGE 80, 315, 333 -).

    Es kann daher grundsätzlich nur derjenige in Anspruch nehmen, der wegen erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.: BVerfGE 83, 216, 230) und die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich als Schutzsuchender aufgesucht hat (vgl. BVerfGE 80, 315.351).

    Die für die Asylgewährung vorausgesetzte Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Asylbewerbers kann sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben (vgl. BVerwGE 74, 31, 33; BVerfGE 83, 216, 231).

    Auch solchen Fällen im Übergangsbereich zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und gruppengerichteter Kollektivverfolgung muß Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 83, 216, 233).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche (Bewegungs-)Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen anderer Rechtsgüter ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfGE 54, 341, 357).

    Diese wäre nur dann zu bejahen, wenn die Beeinträchtigung nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen würde, was die Bewohner des Staates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfGE 54, 341, 357).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (vgl. BVerwG, NVwZ 1992, 892).
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Der Senat ist unabhängig von der grundsätzlichen Frage der Anfechtbarkeit von öffentlichrechtlichen Willenserklärungen verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Art (vgl. hierzu BVerwGE 37, 19, 20; OVG Rh-Pf., NVwZ 1984, 316) der Auffassung, daß bei den Klägern zu 1) und 2) weder ein Inhalts- noch ein Erklärungsirrtum (vgl. § 119 Abs. 1 BGB), sondern allenfalls ein - nicht beachtlicher - Rechtsfolgenirrtum vorgelegen hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1983 - 2 A 50/83

    Rückwirkende Unwirksamkeit durch Anfechtung einer Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Der Senat ist unabhängig von der grundsätzlichen Frage der Anfechtbarkeit von öffentlichrechtlichen Willenserklärungen verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Art (vgl. hierzu BVerwGE 37, 19, 20; OVG Rh-Pf., NVwZ 1984, 316) der Auffassung, daß bei den Klägern zu 1) und 2) weder ein Inhalts- noch ein Erklärungsirrtum (vgl. § 119 Abs. 1 BGB), sondern allenfalls ein - nicht beachtlicher - Rechtsfolgenirrtum vorgelegen hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.1993 - 11 A 10932/92

    Vietnamesischer Gastarbeiter aus DDR; Politisch-oppositionelle Betätigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    1) Den Klägern zu 1) bis 9) droht im Falle der Rückkehr in ihr Heimatland allein wegen ihrer albanischen Volkszugehörigkeit nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr der politischen Verfolgung im Sinne von § 51 Abs. 1 AuslG (vgl. zum Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit: OVG Rh-Pf, Urteil vom 21. April 1993 - 11 A 10932/92.OVG - m.w.N.; VGH BW, AuAS 1993, 41, 42).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Hierfür ist die Gefahr einer so großen Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, daß es sich dabei nicht mehr nur um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine Vielzahl einzelner Übergriffe handelt, sondern daß die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwGE 85, 139, 142 f.).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Erst die Einzelfallprüfung kann erweisen, ob dem Einzelnen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht mehr zugemutet werden kann, die weitere Entwicklung abzuwarten (vgl. BVerwGE 88, 367, 377 f.).
  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
    Eine strenge Unterscheidung des Vorgehens der staatlichen Sicherheitskräfte ist hier allerdings nur schwer möglich (vgl. BVerfG , DVBl 1994, 203, 204 - für das Vorgehen türkischer Sicherheitsorgane im kurdischen Siedlungsgebiet -).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1994 - A 14 S 1959/93

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1993 - 8 L 4413/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1994 - 3 L 84/91

    Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung; Gezielt zugefügte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1993 - 13 A 2982/92

    Politische Verfolgung ; Albaner; Albanische Bevölkerungsteile ; Kosovo;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1994 - 7 A 11418/94

    Türkische Minderheit in Mazedonien; Volkszugehörigkeit ; Politische

    Soweit die Kläger im übrigen die Situation der türkischen Volksangehörigen in Mazedonien mit derjenigen der albanischen Volkszugehörigen im Kosovo (Rest-Jugoslawien) vergleichen, ist darauf hinzuweisen, daß der Senat für die Kosovo-Albaner die Gefahr einer politischen (Gruppen-)Verfolgung allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit verneint hat (vgl. die Urteile vom 08. März 1994 - 7 A 12483/93 - und vom 23. August 1994 - 7 A 11561/91 -).
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